Der Arbeitsplatz bildet für jedermann die wirtschaftliche Grundlage seiner bürgerlichen Existenz. Insofern haben arbeitsrechtliche Fragen stets einen bedeutenden Stellenwert. Ich berate und vertrete Sie insbesondere vor oder nach Ausspruch einer Kündigung oder Abmahnung, setze Ihre Lohnansprüche durch und vertrete Sie im Falle von ausstehenden Gehaltszahlungen, Streitigkeiten über Arbeitszeiten, Urlaubsverweigerungen, Versetzungen, Teilzeitansprüchen und die Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages. Dabei entscheide ich gemeinsam mit Ihnen im konkreten Fall, ob eine Beratung »im Hintergrund« sinnvoller ist oder eine Vertretung Ihrer Interessen auch nach außen.
Selbstverständlich übernehme ich auch Ihre Vertretung vor den Arbeitsgerichten. Hier ist es gerade im Falle einer Kündigung aufgrund der kurzen Fristen von großer Bedeutung, dass umgehend gehandelt wird.