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3G am Arbeitsplatz: Die wichtigsten Fragen und Antworten

2022-02-0112:00

Seit 24. November gilt in Deutschland die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Nur noch wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf die Arbeitsstätte betreten. Doch die neue Regelung wirft noch weitere Fragen auf. Wir geben die wichtigsten Antworten zu Nachweisen, Kosten und Co.

FAQ: Was Geimpfte jetzt wissen müssen

2022-02-0111:01

Rund 74% der Deutschen sind vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Damit erfüllen sie sowohl die Voraussetzungen für 3G als auch für 2G. Doch ab wann bin ich vollständig geimpft? Wie lange gilt der Impfstoff? Und wann gelte ich als geboostert? Wir klären die wichtigsten Fragen für Geimpfte.

FAQ: Was Genesene jetzt wissen müssen

2022-01-2614:01

Wer bereits eine Corona-Infektion durchgemacht hat, für den bedeutet der Genesennachweis einige Freiheiten – zumindest temporär. Denn egal ob 3G oder 2G, wer infiziert war, darf – je nach Bundesland – im Büro arbeiten, im Einzelhandel shoppen gehen oder die Gastronomie nutzen. Doch seit dem 15. Januar hat sich für Genesene einiges verändert. Das Robert-Koch-Institut (RKI) verkürzte die Dauer des Genesenenstatus auf 3 Monate. Wir geben die wichtigsten Antworten für Genesene!

Neues Infektionsschutzgesetz: Diese Corona-Regeln gelten jetzt

2021-11-1913:35

Ende November endet in Deutschland die sogenannte "Epidemische Lage von nationaler Tragweite". Stattdessen wurden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und damit auch neue Corona-Regeln beschlossen. Unter anderem in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz gelten künftig schärfere Regelungen.

3G-Regel gilt seit 23. August bundesweit

2021-08-2412:28

Sie wurde nach dem Auslaufen der Corona-Notbremse bereits beschlossen, seit 23. August gilt sie nun bundesweit: Die sogenannte 3G-Regel. 3G steht dabei für geimpft, genesen oder getestet. Wer künftig zum Beispiel im Restaurant essen gehen oder zum Friseur möchte, muss eine dieser Voraussetzungen erfüllen.

Urlaubstage werden wegen Quarantäne nicht wieder gutgeschrieben

2021-07-2807:22

Wer im Urlaub krank wird, kann mit einer ärztlichen Bescheinigung seine Urlaubstage wiederbekommen. Für eine Quarantäne während des Urlaubs gilt das allerdings nicht. Die Urlaubstage für die Zeit der Isolation können nur mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erstattet werden.

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